Manchmal benötigen wir nur einen Perspektivenwechsel.
Behandlungsablauf
Die Kontaktaufnahme
Sie sind interessiert an einer Psychotherapie? Dann kontaktieren Sie mich bitte am besten per E-Mail, sodass ich mich umgehend bei Ihnen zurückmelden kann und wir einen Termin für ein Erstgespräch in der Praxis vereinbaren und erste Fragen klären können.
Erstgespräch und Probatorik
Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, den Anlass, weswegen Sie mich aufgesucht haben. Hier stellen wir gemeinsam fest, welche Behandlung aktuell indiziert ist: Vielleicht sind nur wenige Stunden der Zusammenarbeit erforderlich, vielleicht eine Serie von z.B. hypnotherapeutischen Behandlungen oder vielleicht eine kurze oder langfristige Psychotherapie.
In der sogenannten Probatorik, den ersten fünf Sitzungen, untersuchen wir gemeinsam die möglichen Ursachen für das Leiden und erstellen einen Behandlungsplan (wie oft und wie lange die Therapie voraussichtlich stattfindet). Wir klären, ob und wie die Kosten von der privaten Krankenversicherung und ggf. Beihlilfe übernommen oder von Ihnen selbst gezahlt werden sollen.
Psychotherapie
Eine Psychotherapie kann in der Regel für Kinder bis 14 Jahre von 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) über eine Langzeittherapie von 70 Sitzungen bis zu maximal 150 Sitzungen dauern. Bei Jungendlichen ab 15 Jahren beginnt die Anzahl der Langzeittherapie bei 90 Sitzungen und kann maximal 180 Sitzungen umfassen. Die Sitzungen finden entsprechend der Bedürftigkeit und der verlässlichen Planungsmöglichkeiten normalerweise ein- bis zweimal wöchentlich für die Dauer von jeweils 50 oder 100 Minuten statt.
Einbindung der Eltern in die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob oder wie intensiv eine Elternbeteiligung aussehen soll oder kann.
Je jünger aber ein Kind ist, desto wichtiger sind Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern. Aber auch hier gibt es begründete Ausnahmen, z.B. nur ein Elternteil in die Therapie miteinzubeziehen. Bei Indikation werden Bezugspersonen wie Lehrer, Erzieher, Geschwister etc. des Kindes mit in die Arbeit einbezogen. Wichtig ist aber generell, dass Eltern bzw. andere Bezugspersonen an dem therapeutischen Prozess teilnehmen, indem sie Entwicklungsschritte der Kinder unterstützen. Hierzu bedarf es oftmals Erklärungen und Beratungen. Solche Bezugspersonengespräche finden üblicherweise im Verhältnis 1:4 zu jeder psychotherapeutischen Stunde mit dem Kind satt.
Die Erforderlichkeit der Beratung von Bezugspersonen für den Erfolg der Therapie des Kindes oder Jugendlichen wird in jedem Einzelfall geprüft.
Schweigepflicht
Für mich gilt in jedem der oben aufgeführten Fälle die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuches. Diese dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und der Bezugspersonen.