Privatpraxis für Psychotherapie
Dr. Corinna Windisch

Einen Weg gemeinsam gehen.

Kosten der Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. nach dem Gebührenverzeichnis zum Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV). Generell haben Sie bei der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr die Wahlmöglichkeit, die Kosten von der privaten Krankenversicherung und Beihilfe übernehmen zu lassen oder diese selbst zu tragen. Ab dem 22. Lebensjahr steht Ihnen einzig der Weg als Selbstzahler offen.


Private Krankenversicherungen

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für meine Behandlung bei Patienten bis zum vollenten 21. Lebensjahr. Je nach Ihrem persönlichen Tarif werden psychotherapeutische Leistungen komplett oder anteilig durch Ihre Versicherung getragen. Die Anzahl der Sitzungen, welche pro Jahr beglichen wird, kann je nach Art Ihres Versicherungstarifs variieren. Rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an und fragen nach den genauen Modalitäten für die Erstattung einer Psychotherapie. Sie können mich dazu auch gerne telefonisch kontaktieren, so dass wir erste Fragen für Ihren voraussichtlichen individuellen Bedarf klären können.

Beihilfe

Wie die privaten Krankenversicherungen, erstattet die Beihilfe üblicher Weise anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Wichtig hierbei ist, dass in den ersten fünf Sitzungen, also vor Beginn der eigentlichen Behandlung, eine Genehmigung von der Beihilfestelle eingeholt wird. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Seiten Ihrer Beihilfestelle.

Gesetzliche Unfallversicherungsträger

Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherungsträger geschieht auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers (Behandlungsauftrag) bzw. der D- oder H-Ärztin/des D- oder H-Arztes. In diesem Fall gilt die Behandlung mit bis zu 5 probatorischen Sitzungen als genehmigt. Die Fortführung der Therapie wird bis max. 15 Sitzungen nach Antragstellung übernommen. Erfolgt aber die Zuweisung auf andere Art (z.B. Hausärztin/Hausarzt) oder suchen Versicherte beteiligte Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten unmittelbar auf, unterrichten diese unverzüglich den zuständigen Unfallversicherungsträger und holen dessen Zustimmung zur Behandlung ein.

Selbstzahler

Dies ist eine Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Ganz gleich, ob Sie eine kurze Behandlung mit Hypnotherapie brauchen, oder ob Sie eine Kinderpsychotherapie oder Erziehungsberatung wünschen. Auch bei Selbstzahlern werden die von mir erbrachten Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte können Sie bei mir nur auf Selbstzahlerbasis behandelt werden.


Absagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 48 Werktagsstunden vorher. Versäumen Sie dies, muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen; denn Ihre Versicherung übernimmt das Ausfallhonorar zumeist nicht, selbst wenn es sich um krankheitsbedingte Ausfälle handelt.